Duales Studium: Vertragspunkte, die Familien oft übersehen
Vergütung, Theoriephasen, Urlaub und Übernahme — fünf Klauseln, die vor der Unterschrift auf den Tisch gehören.
Ein dualer Studienvertrag ist kein Hochschulzulassungsbescheid. Er regelt Arbeit, Lernen und oft auch die Bindung an ein Unternehmen.
Vergütung in Theorie- und Praxisphasen
Klären Sie, ob das Gehalt in den Hochschulblöcken weitergezahlt wird und ob Fahrtkosten zur Hochschule übernommen werden. Unterschiede zwischen Branchen sind groß.
Dauer und Studienverlauf
Fragen Sie nach dem Studienplan: Blockmodell oder begleitend? Wie viele Wochen Theorie am Stück? Wer die Klausurphasen unterschätzt, gerät schnell in Konflikt mit betrieblichen Projekten.
Urlaub und Krankheit
Urlaubsanspruch richtet sich meist nach dem Arbeitsvertrag. Krankheitstage in der Theoriephase sollten klar geregelt sein — sonst entstehen Lücken in der Anwesenheit an der Hochschule.
Übernahme und Bindung
Manche Verträge enthalten Rückzahlungsklauseln oder Übernahmeoptionen. Lesen Sie nach, was bei Abbruch, Nichtbestehen oder Betriebswechsel gilt — bevor die Freude über die Zusage alle Details überdeckt.
Wann Beratung hilft
Wenn mehrere Angebote parallel liegen oder die Familie zwischen dualem Studium und klassischer Ausbildung schwankt, lohnt ein strukturierter Vergleich — genau dafür ist unsere Orientierung duales Studium gedacht.